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Betreuungsangebote
Jugendwohngruppe Grafschaft–Eckendorf
Betreutes Wohnen
Zusatzleitungen-mit entsprechenden Unterpunkten
Personal
Im Rahmen der Verselbstständigung und einer Ablösung von der Einrichtung bieten wir für bis zu vier Jugendliche und Heranwachsende die Betreuung in eigenen Wohnungen an. Soweit es sich um junge Heranwachsende handelt, unterschreiben diese den notwendigen Mietvertrag selber. Bei noch minderjährigen Jugendlichen muss dieser Mietvertrag von den sorgeberechtigten Eltern oder einem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden.
Bei der Anmietung der jeweiligen Wohnungen achten wir sehr darauf, dass diese von den Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden nach dem Ausscheiden aus der Jugendhilfemaßnahme übernommen werden können. Die Betreuung wird durchgeführt in Form von Fachleistungsstunden, deren Anzahl in jedem Einzelfall mit allen Beteiligten abgesprochen wird. Die üblicherweise zu Beginn der Maßnahme intensivere Betreuung wird im Verlaufe zunehmend reduziert bis hin zur völligen Verselbstständigung. Sie ist somit ein letzter Schritt zur Ablösung aus der Jugendhilfe.
Dieses Angebot gilt in der Regel nur für Jugendliche und junge Heranwachsende, die wir bereits in unseren Wohngruppen betreut haben und deren Fähigkeiten und Fertigkeiten zu einer selbstständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung wir daher gut einschätzen können. Nur in sehr begründeten Einzelfällen ist eine direkte Aufnahme in diese Betreuungsform möglich.
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